Sie haben in der Vorweihnachtszeit besonders viel zu tun. Überstunde reiht sich an Überstunde. Und schnell soll es auch noch gehen. Viele Menschen im Allgäu wollen ihrem Postboten, der Briefträgerin oder dem Paketdienst ein Weihnachtspräsent in Form eines Trinkgeldes schenken. Aber dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post, von DHL, Hermes und Co. derlei Geschenke überhaupt annehmen? Und wenn ja, wie hoch darf die Summe sein, wie viel ist angemessen?
Eine Antwort ist nicht so einfach und pauschal zu geben. Es gibt keine einheitliche Regelung. Überall gelten andere Bestimmungen. So erlaubt die deutsche Post DHL Group laut Radiosender Bayern 3 "geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro". Bei Hermes dürfen kleine Präsente wie eine Tafel Schokolade und Trinkgelder bis zu 10 Euro angenommen werden.
Diese kniffligen Herausforderungen sind auch im Bereich der Abfallwirtschaft zu entdecken.
Wer sich nicht sicher ist, sollte auf einen Gutschein zurückgreifen. Dieser gilt als Sachgeschenk und ist so eine gute Alternative zum traditionellen Trinkgeld.
Wichtig ist, dass im Gegenzug durch die beschenkte Person keine Gegenleistung erbracht wird. Vorsicht Bestechung!