Arbeitnehmer dürfen nur unter bestimmten Umständen zur Arbeit, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Archiv)
Arbeitnehmer dürfen nur unter bestimmten Umständen zur Arbeit, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Archiv)
Das Coronavirus hat seinen einstigen Schrecken verloren. Immer weniger Menschen erkranken an Covid-19 und auch die schweren Verläufe sind deutlich zurückgegangen. Die Maskenpflicht ist bereits in den meisten Bereichen gefallen und auch die Isolationspflicht gibt es nicht mehr. So sind die meisten Maßnahmen weggefallen, um das Virus einzudämmen. Daher wurde auch die Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Aber darf man jetzt zur Arbeit, wenn man positiv auf Corona getestet ist? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.
Seit dem 1. März 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Allerdings dürfen sie keine typischen Symptome haben. Wer sich mit Covid-19 infiziert hat, aber keine Symptome verspürt, kann sich deswegen nicht mehr krank schreiben lassen. Sollte das aber doch der Fall sein, müssen Arbeitnehmer daheim bleiben.
Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber nun selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann die Arbeit aber auch aus dem Home Office erfolgen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung mehr.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz sowie im Home Office verpflichtet, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden sollte. Denn auch wenn Corona nicht mehr so gefährlich ist, kann das Virus im Körper Schäden anrichten.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt, dass Kontakte innerhalb eines Betriebes bei hohen Infektionszahlen reduziert werden sollten. Auch Räume sollten dann nicht gleichzeitig genutzt werden. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Masken zur Verfügung stellen sollten, wenn in Innenräumen ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist und es Räume gibt, die nicht ausreichend gelüftet werden können.
Übrigens: Nicht alle Personen können sich mit Corona anstecken. Und bei manchen Personen bleibt der Schnelltest einfach dauerhaft positiv.