Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Der Staat muss keine Entschädigung wegen Corona-Maßnahmen bezahlen.

Klagen gegen die Corona-Regeln

Der Staat muss keine Entschädigung wegen Corona-Maßnahmen bezahlen.

    • |
    • |
    Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben Unternehmen und Freiberufler hart getroffen. Einige klagen auf Entschädigung gegen den Freistaat Bayern.
    Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben Unternehmen und Freiberufler hart getroffen. Einige klagen auf Entschädigung gegen den Freistaat Bayern. Foto: Helmut Fohringer, APA, dpa (Symbolbild)

    Der Staat muss von Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmern keine Entschädigung jenseits der Soforthilfen zahlen. Das Landgericht München I wies am Mittwoch zwei Klagen gegen den Freistaat ab. Die 15. Zivilkammer sah weder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes noch auf einer anderen gesetzlichen Grundlage einen Anspruch auf den geforderten Schadenersatz gegeben. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, einer der beiden Kläger hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden