Der Staat muss von Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmern keine Entschädigung jenseits der Soforthilfen zahlen. Das Landgericht München I wies am Mittwoch zwei Klagen gegen den Freistaat ab. Die 15. Zivilkammer sah weder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes noch auf einer anderen gesetzlichen Grundlage einen Anspruch auf den geforderten Schadenersatz gegeben. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, einer der beiden Kläger hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Klagen gegen die Corona-Regeln