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Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern

Corona-Regeln in Bayern

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Bayern

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    Ab heute gelten neue Corona-Regeln in Bayern. Im Handel wird zum Teil gelockert. Viele Einschränkungen bleiben aber. Ein Überblick, was aktuell gilt.
    Ab heute gelten neue Corona-Regeln in Bayern. Im Handel wird zum Teil gelockert. Viele Einschränkungen bleiben aber. Ein Überblick, was aktuell gilt. Foto: Matthias Bein, dpa

    In Bayern gelten von Mittwoch, 28. April, an neue Corona-Regeln. Die Staatsregierung hat ihre Krisenbewältigung angepasst - an manchen Stellen wird verschärft, an manchen auch gelockert. Ein Überblick, welche Corona-Regeln jetzt in Bayern gelten:

    Corona-Regeln in Bayern aktuell:

    • Ladengeschäfte von Handwerkern dürfen inzidenzunabhängig wieder öffnen.
    • Gartenmärkte, Blumenhändler und Buchhandlungen dürfen ihre Türen für Kunden ebenfalls wieder aufsperren.
    • Auch Zoos und botanische Gärten können unter freiem Himmel wieder - vorher getestete - Besucher empfangen.
    • In Autokinos dürfen unabhängig von der Inzidenz wieder Filme laufen.
    • Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fünfergruppen auch wieder kontaktlosen Sport machen - wenn ein Trainer dabei ist, braucht der einen Test.
    • Vollständig geimpfte Menschen werden negativ getesteten Menschen gleichgestellt. Beispiel: Also wer etwa von Biontech seine zwei Impfungen hatte, muss keine negativen Schnelltests mehr vorweisen.

    Voraussetzung für alle Lockerungen ist ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept. Die Regeln gelten vorerst bis zum 9. Mai.

    Was für Geimpfte jetzt in Bayern gilt

    Vollständig Geimpfte werden den negativ getesteten Personen gleichgestellt und genießen entsprechende Vorteile. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen.

    Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen. Wer zweimal geimpft sei und "nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden", sagte Söder. Auch von Corona Genesene sollen - gegebenenfalls mit einer Auffrischungsimpfung - gleichgestellt werden. "Bei den Genesenen gibt es noch keine klare Auffassung", sagte Söder.

    Notbremse in Bayern: Die Ausgangssperre bleibt

    Die Ausgangssperre in Bayern bleibt. "Wir haben nicht das Hamburger Modell gewählt, wo man zwischen 22 und 24 Uhr Spazieren gehen oder Sport machen kann", sagte Söder. Die Kontrolle sei dann überhaupt nicht möglich. "Das macht keinen Sinn."

    Diese Corona-Regeln gelten für die Schulen in Bayern

    Angesichts der hohen Inzidenz bei jungen Leuten - 330 bei den 15 bis 19-Jährigen und fast 300 bei den 10 bis 14-Jährigen - hatte sich Bayern auch entschlossen, Distanzunterricht weiter ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vorzugeben - und nicht erst bei 165, wie es die bundeseinheitliche Notbremse vorsieht. Die Zahl von 165 nannte Söder einen "Formelkompromiss".

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