Seit dem 1. Februar 2023 gilt in München ein erweitertes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Für einige Autofahrer hat das weitreichende Konsequenzen. Auch eine grüne Plakette rettet nun nicht mehr jeden vor Strafen. Welche Fahrzeuge konkret betroffen sind, was Autofahrer tun können und was Pendler jetzt beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Diese Fragen zum Dieselfahrverbot beantworten wir in diesem Artikel:
- Wo gilt das erweiterte Dieselfahrverbot in München?
- Wer ist wann von dem erweiterten Dieselfahrverbot in München betroffen?
- Für wen gibt es Ausnahmen?
- Was passiert bei einem Verstoß gegen das Dieselfahrverbot?
Erweitertes Dieselfahrverbot in München: Wo gilt das Verbot?
Seit Mittwoch, 1. Februar, gilt in München ein erweitertes Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Hintergrund ist die weiterhin sehr schlechte Luft an den viel befahrenen Straßen in der Landeshauptstadt. Es gelten Grenzwerte für Stickstoffdioxid, die jedoch nicht eingehalten werden. Unter anderem entlang des Mittleren Rings zeichnen die Messstationen deutlich zu hohe Werte auf, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Da Dieselmotoren den größten Anteil an der Verunreinigung tragen, trifft sie nun ein erweitertes Fahrverbot.
Nun ist auch der Mittlere Ring in dem Verbot mitinbegriffen. Bislang war er der äußerste Rand der Umweltzone. Obendrein fallen seit Mittwoch, 1. Februar, auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 unter das Fahrverbot - selbst wenn sie über eine grüne Plakette verfügen. (Lesen Sie auch: Neue Regeln und Gesetze im Februar 2023: Das ändert sich für Verbraucher)
Wer ist wann von dem erweiterten Dieselfahrverbot in München betroffen?
Das Verbot soll in drei Stufen nach und nach verschärft werden.
- Zunächst trat die erste Stufe am Mittwoch, 1. Februar 2023, in Kraft. Sie gilt für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und schlechter.
- Wenn der erforderte Grenzwert für Stickstoffdioxid damit nicht eingehalten werden kann, tritt ab dem 1. Oktober 2023 die zweite Stufe in Kraft. Dann sind auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 in dem Verbot erfasst.
- Sollte auch das nicht ausreichen, könnte mit dem 1. April 2024 die dritte Stufe greifen. Hierbei werden zusätzlich Ausnahmeregeln wieder zurückgenommen.
Grundsätzlich gilt das Verbot vor allem für Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung, die vor dem 1. September 2015 liegt. Damit sind fast 80.000 der etwa 750.000 in München registrierten Fahrzeuge betroffen. Jedoch kommen zu dieser Zahl noch die Autos der Pendler und Touristen hinzu. Deshalb dürften deutlich mehr als die 80.000 Autos betroffen sein.
Für wen gibt es Ausnahmen von dem Dieselfahrverbot in München?
Ausgenommen von dem Dieselfahrverbot sind bis auf weiteres alle Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 und Fahrzeuge mit einer entsprechenden Hardwarenachrüstung. Aber auch für
- Handwerker
- Einsatzkräfte
- Menschen mit Behinderungen
- Anwohner
- Lieferdienste
- Pflegedienste
gelten
laut dem Münchner Stadtportal muenchen.de
Ausnahmen. Sie dürfen auch weiterhin mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4 in die Umweltzone fahren, teils ist dafür jedoch eine Sondererlaubnis notwendig. Die kostet 50 Euro im Jahr. Auch bei der zweiten Stufe bleiben diese Ausnahmen bestehen. Erst falls die dritte Stufe eintritt, müssen Anwohner und Lieferdienste auf die Ausnahmen verzichten. (Lesen Sie auch:

)
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Dieselfahrverbot in München?
Wer gegen das Dieselfahrverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich zu dem reinen Bußgeld kommen noch Bearbeitungsgebühren, wodurch für den Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro entstehen. Es gibt keinen Punkteeintrag in Flensburg.
Kontrolliert wird das Fahrverbot bei den üblichen Polizeikontrollen. Es sind jedoch auch Aktionstage oder Aktionswochen vorgesehen, bei denen gezielt die Einhaltung der Dieselfahrverbote kontrolliert werden.