Das Anbieten von Domina-Diensten im Internet ist kein Grund für eine Wohnungskündigung. Mindestens hätte der Vermieter vorher eine Abmahnung schicken müssen, befanden Richter des Amtsgerichts Weilheim und des Landgerichts München II, wie Gerichtssprecherin Ulrike Fürst am Donnerstag mitteilte.
"Devote Herrin"