Große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht mehrere Verkaufsverbote für Teilsortimente gekippt hatte, hat auch das bayerische Gesundheitsministerium seine Vollzugshinweise zu den Corona-Regeln angepasst. Das bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag. Zunächst hatte der "Donaukurier" über die Änderung berichtet.
Entscheidung in Augsburg