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Durch Stadt gerast: Polizei beschlagnahmt Führerschein - und das Auto gleich mit

Schweinfurt

Durch Stadt gerast: Polizei beschlagnahmt Führerschein - und das Auto gleich mit

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    In Schweinfurt sind Polizeibeamte sehr konsequent gegen einen mutmaßlichen Raser vorgegangen - sie nahmen ihm Führerschein und Auto weg.
    In Schweinfurt sind Polizeibeamte sehr konsequent gegen einen mutmaßlichen Raser vorgegangen - sie nahmen ihm Führerschein und Auto weg. Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

    Am Mittwochabend hat die Schweinfurter Polizei einen Wagen aus dem Verkehr gezogen, dessen Fahrer rücksichtslos durch die Innenstadt gerast und mindestens einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben soll.

    Gegen 21.30 Uhr erreichte die Polizei eine Mitteilung, wonach ein Audi durch das Stadtgebiet rasen soll. Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schweinfurt war schnell vor Ort und konnte das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug auf einem Parkplatz anhalten. Am Steuer saß ein 22-Jähriger und auf dem Beifahrersitz sein ein Jahr älterer Begleiter, beide aus Schweinfurt.

    Die Ermittlungen ergaben laut Polizei, dass der Pkw in mehreren Straßen durch eine "rasante und rücksichtslose Fahrweise" aufgefallen war, so die Polizei. In diesem Bereich soll es beinahe auch zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, als der Audi trotz roter Ampel ungebremst eine Kreuzung passierte. Ein anderer Pkw habe jedoch abgebremst, wodurch mutmaßlich eine Kollision verhindert wurde.

    Schweinfurt: Auto sichergestellt wegen illegalem Rennen

    Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Beamten sowohl den Pkw als auch den Führerschein des Fahrers. Polizeiinspektion und die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermitteln gegen den 22-jährigen Audi-Fahrer, der bis auf weiteres ohne Führerschein und Fahrzeug auskommen muss, nun unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hoffen die Beamten nun auch auf Zeugenhinweise aus der Bevölkerung.

    Auf verbotene Rennen stehen laut Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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