Bayerns Unternehmen kämpfen bis zuletzt um eine Ausnahme für ihre Angestellten aus Tirol und Tschechien. "Es geht um jeden einzelnen Mitarbeiter", sagte Richard Brunner von der Industrie- und Handelskammer für Oberpfalz am Donnerstag. "Da wird man bis Mitternacht alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, um möglichst viele noch über die Grenze zu bringen." Grenzgänger aus Tirol und Tschechien brauchen für ihre Einreise ab Freitag eine Bescheinigung der deutschen Behörden.
Bayerns Innenministerium hatte am Mittwoch rund 2500 systemrelevante Betriebe gemeldet, die weiter Grenzgänger beschäftigen dürfen. "Es gibt noch Nachmeldungen, die sind im Prinzip auch immer möglich", sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage am Donnerstag.
Einreise nach Deutschland: Unternehmen kämpfen um Angestellte aus Tirol und Tschechien
Unternehmen könnten also auch in den kommenden Wochen noch einen Antrag bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten stellen. Die Mitarbeitenden müssten dann aber abwarten, bis sie die Bescheinigung erhalten, betonte der Sprecher. Ein Arbeitsvertrag reiche ab Freitag nicht mehr als Nachweis aus.
Eigentlich sollte die Regelung schon seit Mittwoch gelten. Doch auf Bitte der sächsischen Regierung sei die Frist um zwei Tage verlängert worden, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Eine erneute Fristverlängerung stehe nicht zur Diskussion, teilte das Bayerische Innenministerium am Donnerstag mit. (Lesen Sie auch: Mobilfunkdaten: 80 Prozent weniger Ausreisen aus Tirol seit Grenzkontrollen)
Einreise-Bescheinigung: Was das für Unternehmen und Angestellte heißt
"Das System wird morgen scharf gestellt", befürchtet auch Brunner von der IHK. Einige Betriebe versuchen nun wieder, für ihre Mitarbeitenden Hotelzimmer in Deutschland zu organisieren. "Es ist unglaublich, was die Unternehmen, aber vor allem die Pendler alles auf sich nehmen."
Wegen der neuen Virus-Varianten dürfen aus Tschechien und weiten Teilen Tirols nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es für Lastwagenfahrer und Pendler mit systemrelevanten Berufen - dazu zählen beispielsweise Beschäftigte in der Arzneimittel- und Medizinproduktion, Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren und Sicherheitsdiensten oder Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen. (Lesen Sie auch: Geschlossene Grenzen: Fernbeziehung in Corona-Zeiten)
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