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Englischer Garten: Gericht hebt Cannabis-Verbot in Teilen auf

München

Gericht kippt Cannabis-Verbot für Teile des Englischen Gartens

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    Eine Frau hält einen Joint vor der Kulisse des Monopteros im Englischen Garten.
    Eine Frau hält einen Joint vor der Kulisse des Monopteros im Englischen Garten. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Im Streit um das Cannabis-Verbot in Münchner Parkanlagen ist eine wegweisende Entscheidung gefallen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene vollständige Verbot für den Konsum von Cannabis-Produkten in einigen Bereichen des Englischen Gartens vorläufig gelockert. Die bayerische Sonderregelung stieß damit erstmals auf gerichtlichen Widerstand – mit Signalwirkung für künftige rechtliche Auseinandersetzungen.

    Hintergrund der Entscheidung ist die Parkanlagen-Verordnung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Diese hatte vorgesehen, das Kiffen auf dem gesamten Gelände des Englischen Gartens sowie in weiteren historischen Anlagen wie dem Hofgarten und dem Finanzgarten grundsätzlich zu verbieten.

    Gericht entscheidet: Cannabis-Verbot im Englischen Garten ist teilweise überzogen

    Zwei Antragsteller wehrten sich per Eilantrag gegen dieses allgemeine Verbot. Sie verwiesen darauf, dass das im Frühjahr beschlossene Konsumcannabisgesetz des Bundes landesrechtliche Verschärfungen ausschließe und eine Benachteiligung von Cannabiskonsumenten gegenüber Tabakrauchern sei.

    Das Gericht gab den Antragstellern nun teilweise recht. Die Richter differenzierten dabei deutlich zwischen verschiedenen Bereichen der betroffenen Grünanlagen. So bleibt das Verbot weiterhin dort bestehen, wo eine hohe Zahl und Dichte an Besuchern sowie die Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gegeben ist – etwa im südlichen Teil des Englischen Gartens, im Hofgarten und im Finanzgarten.

    Im nördlichen Teil des Englischen Gartens darf wieder gekifft werden

    In diesen Abschnitten steht nach Auffassung des Gerichts der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Nichtrauchern im Vordergrund. Zudem sieht das Bundesgesetz ohnehin in unmittelbarer Nähe solcher Einrichtungen und stark frequentierter Flächen ein Konsumverbot vor.

    Anders fällt die Bewertung im weitläufigeren, weniger besuchten nördlichen Teil des Englischen Gartens aus. Hier lässt sich laut Verwaltungsgerichtshof eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit durch Cannabiskonsum nicht belegen. In diesem Bereich ist der Konsum von Cannabis vorläufig erlaubt. Der Beschluss vom 28. Juli ist unanfechtbar und schafft damit eine neue Rechtslage für Münchens größte Grünanlage.

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