"Da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die vorherrschende Variante auch in Bayern ist, dürfen diese Veranstaltungen jedoch nicht zu Treibern des Infektionsgeschehens werden", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Veranstalter müssten bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dafür müssten verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Corona-Regeln in Bayern