Corona-Regeln in Bayern

Ersatz für Volksfeste: Bis zu 1500 Besucher unter Auflagen möglich

Die Allgäuer Festwoche kann 2021 nicht stattfinden - die bayerische Regierung erlaubt aber Ersatzveranstaltungen.

Die Allgäuer Festwoche kann 2021 nicht stattfinden - die bayerische Regierung erlaubt aber Ersatzveranstaltungen.

Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)

Die Allgäuer Festwoche kann 2021 nicht stattfinden - die bayerische Regierung erlaubt aber Ersatzveranstaltungen.

Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)

Wegen der niedrigen Corona-Zahlen können unter Auflagen auch Ersatzveranstaltungen für Volksfeste mit bis zu 1500 gleichzeitig anwesenden Besuchern stattfinden.
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dpa
12.07.2021 | Stand: 19:28 Uhr

"Da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die vorherrschende Variante auch in Bayern ist, dürfen diese Veranstaltungen jedoch nicht zu Treibern des Infektionsgeschehens werden", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Veranstalter müssten bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dafür müssten verschiedene Kriterien erfüllt sein.

Am Nachmittag hatte das Gesundheitsministerium zunächst erklärt, es seien Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen möglich, dies gelte "auch für Volksfeste". Am Abend stellte das Ministerium klar: "Volksfeste bleiben weiterhin untersagt, allerdings sind im Einzelfall Ersatzveranstaltungen möglich."

Ersatz für Volksfeste: Diese Regeln gelten

Zu den Kriterien, die dafür erfüllt sein müssen, gehören nach Angaben des Ministeriumssprechers neben der Personenobergrenze auch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz "auf niedrigem, möglichst einstelligen Niveau". Außerdem müsse es ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept geben. Sollte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner doch über 50 liegen, müssten alle Besucher nachweisen, dass sie negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien. Besonders strenge Maßstäbe für die Ausnahmegenehmigung seien zudem anzuwenden, wenn ein internationales Publikum zu erwarten sei. (Lesen Sie auch: Statt Tänzelfest in Kaufbeuren: Konzerte und Familienpark)

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss für jede Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung gefällt werden. Weiter heißt es: "Sofern ein genereller Sachverhalt oder eine allgemeine Personengruppe von der Genehmigung betroffen ist, muss zusätzlich das Einvernehmen der zuständigen Regierung erteilt werden."

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