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"Euro Lotto Zentrale Jackpot 6/49": Fake-Mahnschreiben von Münchner Kanzlei

Achtung Fake

Falsche Anwaltskanzlei verschickt massenhaft Lotto-Mahnschreiben - auch im Allgäu

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    "Euro Lotto Zentrale Jackpot 6/49": Eine vermeintliche Anwaltskanzlei aus München soll falsche Mahnungen in Zusammenhang mit Lotto-Spielen verschicken.
    "Euro Lotto Zentrale Jackpot 6/49": Eine vermeintliche Anwaltskanzlei aus München soll falsche Mahnungen in Zusammenhang mit Lotto-Spielen verschicken. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Eine vermeintliche Münchner Anwaltskanzlei verschickt laut Polizei derzeit bundesweit erfundene Mahnungen im Zusammenhang mit Lottospielen. Die Betrüger fordern demnach dreistellige Summen, verbunden mit der Drohung eines Gerichtsverfahrens. Am Samstag warnten unabhängig voneinander sowohl die Polizeiinspektion Nördlingen als auch die Polizeiinspektion Cham vor der Masche. (Lesen Sie auch: 2021 gab es in Deutschland so viele Lotto-Millionäre wie seit Langem nicht mehr)

    Lotto: Vermeintliche Anwaltskanzlei aus München verschickt Fake-Mahnungen

    Laut PI Cham werden die Mahnschreiben im angeblichen Auftrag einer "Euro Lotto Zentrale Jackpot 6/49" verschickt. Die Münchner Rechtsanwaltskammer warnt, dass die in den Schreiben als Absender auftretende Anwaltskanzlei "Kanzlei Schmidt und Kollegen" nicht existiert. Außerhalb Bayerns sind die Betrügerbriefe nach Medienberichten unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Sachsen aufgetaucht.

    Falsche Lotto-Mahnschreiben von Kanzlei - auch Fälle im Ostallgäu

    Auch im Ostallgäu wurden Menschen von der vermeintlichen Kanzlei angeschrieben, wie die Polizei mitteilt. Mehrere Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Polizei Marktoberdorf haben in den letzten Tagen Briefe einer angeblichen Anwaltskanzlei erhalten. Demnach sollten die Empfängerinnen und Empfänger einen dreistelligen Geldbetrag für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement eine Lottogesellschaft zahlen.

    Die Polizei rät: Wer ein solches Abo nicht abgeschlossen hat, sollte den geforderten Geldbetrag auf gar keinen Fall zahlen oder das beiliegende Kündigungsschreiben zurückschicken.

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