Familienfeiern und Freunde sehen: Mit wie vielen Menschen darf ich mich treffen?
Bis mindestens 14. Juni gilt in Bayern generell: Es können sich im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Die Beschränkung auf eine Person, die es wochenlang während der strikten Kontaktbeschränkungen gab, gilt nicht mehr.