Familienfeiern und Freunde sehen: Mit wie vielen Menschen darf ich mich treffen?
Bis mindestens 14. Juni gilt in Bayern generell: Es können sich im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Die Beschränkung auf eine Person, die es wochenlang während der strikten Kontaktbeschränkungen gab, gilt nicht mehr.
Laut Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums dürfen Sie sich mit Menschen treffen, die:
- Ihrem eigenen Hausstand angehören.
- Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft ist.
- Verwandte in gerader Linien (Kinder, Eltern, Großeltern) und Geschwister sind.
- mit Personen eines weiteren Hausstandes.
Doch was heißt das konkret? - Ein Beispiel für eine Familienfeier, die so im Allgäu stattfinden dürfte:
Sie feiern Geburtstag. Sie laden Ihre Eltern ein, die in Kempten wohnen, Ihre Schwester, die mit ihren Kindern in Sonthofen lebt und Ihren Bruder, der mit seiner Frau in Memmingen wohnt.
Das sind drei unterschiedliche Haushalte (Eltern, Schwester, Bruder). Dennoch dürfen Ihre Eltern und Ihre Geschwister gleichzeitig zu Ihnen kommen. Denn es handelt sich um Verwandte in "gerader Linie" und Geschwister - das Treffen mit ihnen darf unabhängig von der "Zwei-Haushalte-Regel" stattfinden.
Zusätzlich darf nun noch eine externe Person hinzukommen. In diesem Fall wäre das die Frau des Bruders oder eines der Kinder Ihrer Schwester.
Familienfeiern sind also nach wie vor eingeschränkt. Zumindest aber dürfen sich alle die nahen Verwandten, wie Vater und Sohn oder Opa und Enkel wieder treffen. Dabei gilt aber: Der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte wenn möglich immer eingehalten werden.
Und wie können Treffen im Freundeskreis aussehen?
Hier ist die Lage nicht ganz so kompliziert. Generell kann man sich an der "Zwei-Haushalte-Regel" orientieren:
- Treffen dürfen sich beispielsweise zwei befreundete Pärchen, die jeweils zusammen wohnen.
- Treffen dürfen sich auch zwei Wohngemeinschaften - selbst wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Beispiel: Ein Treffen zweier 5er-Studenten-WGs in Kempten ist möglich. Ein Maximum an Personen ist nicht festgelegt, es geht um die Haushalte.
- Treffen sich dagegen drei Menschen, die in drei verschiedenen Wohnungen leben, droht ein Bußgeld.
Allgemein gilt die Empfehlung des Gesundheitsministeriums, direkte Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren, um Infektionsketten nachvollziehbar zu halten.
Maskenpflicht: Wo muss ich in Bayern einen Mund-Nase-Schutz tragen?
Die Maskenpflicht ab sechs Jahren in Bayern gilt im Nahverkehr, Handel und bei körpernahen Dienstleistungen.
- Also: Beim Betreten eines Geschäfts - egal ob kleiner Metzger oder großer Baumarkt - gilt: Maske auf.
- Gleiches gilt für Fahrten mit Bus oder Bahn. Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro Bußgeld fällig.
- Richtig teuer kann es für Ladenbesitzer werden, die sich nicht an die Regeln halten. Werden sie oder ihr Personal ohne Maske erwischt, sind 5.000 Euro Bußgeld vorgesehen.
- Körpernahe Dienstleistungen: Darunter sind Frisöre, Fußpflege-, Kosmetik- oder Nagelstudios und ähnliches gemeint. Auch hier gilt für Kunden und Betreiber die Maskenpflicht in Bayern.
Das Bayerische Gesundheitsministerium führt weitere Bereiche auf:
- In Arzt-/Zahnarzt- und anderen Praxen mit medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen, außer die Art der Leistung lässt dies nicht zu.
- In Fahrschulen
- Bei Verkaufsstellen auf Märkten.

Einkaufen im Allgäu: Haben noch Geschäfte wegen Corona geschlossen?
Schon seit 11. Mai gilt: Nach mehr als sieben Wochen Schließung haben alle Geschäfte in Bayern geöffnet - unabhängig von ihrer Größe. Kaufhäuser und Shopping-Center wie das Forum Allgäu in Kempten brauchen aber ebenso ein Sicherheits- und Hygienekonzept wie kleinere Läden: Dazu zählen zum Beispiel Einlasskontrollen und ein garantierter Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden im Laden.
Rechnerisch darf sich auf 20 Quadratmetern Fläche jeweils nur ein Kunde aufhalten.
Restaurants und Cafés: Was muss ich beachten, wenn ich im Allgäu in ein Lokal gehe?
Seit dem 18. Mai ist die Gastronomie in Bayern wieder angelaufen. Mit der Bewirtung der Außenbereiche ging es los. Früher als ursprünglich vorgesehen dürfen Biergärten und Co. inzwischen bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Grund dafür war der Eilantrag eines Gastronomen am Verwaltungsgericht Augsburg.
Auch innen dürfen alle Speiselokale nun bis 22 Uhr Gäste bewirten. Es gelten aber Hygiene-, Abstands- und Sicherheitsregeln:
- Beim Betreten des Lokals ist Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Ebenso beim Aufsuchen der Toiletten in Gaststätten.
- Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit Infektionsketten nachverfolgt werden können.
Mit wem darf ich im Restaurant am Tisch sitzen? Hier gelten die Regeln wie ganz oben beschrieben: Familien und ein weiterer Hausstand dürfen an einem Tisch sitzen.
Freizeit: Wo kann ich am Wochenende meine Freizeit verbringen?
Freizeiteinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Zoos oder Freizeitparks dürfen in Bayern wieder öffnen. Der Betrieb ist aber vielerorts eingeschränkt - es gelten gesonderte Öffnungszeiten, Abstands- und Hygienevorschriften.
Überall wird nur eine bestimmte Anzahl an Menschen zugelassen. Deshalb ist es ratsam, sich vorher zu informieren, gegebenenfalls anzumelden und die Ticktets online zu kaufen. Drei Beispiele aus der Region:
- Für Schloss Neuschwanstein gilt gleichzeitiger Zutritt für maximal zehn Personen nur nach voriger Online-Anmeldung.
- Sportler im Skate- und Funpark Füssen bekommen am Eingang nummerierte Eintrittsberechtigungen, mit denen sie die Bereiche des Parks jeweils eine Stunde nutzen dürfen.
- Auch in den Allgäuer Bergbahnen läuft es jetzt etwas anders ab.
Zudem haben die Bibliotheken wieder geöffnet, seit dem 30. Mai auch Sprachen- und Volkshochschulen.
Am kommenden Montag, 8. Juni, gelten dann weitere Neuregelungen für den Freizeitbereich in Bayern: Dann dürfen Freibäder öffnen - genauso wie Fitnessstudios oder Indoor-Sportstätten (etwa das DAV Kletterzentrum in Sonthofen).
Besuche im Kino, Theater oder Konzerte im kleinen Rahmen dürfen erst ab 15. Juni wieder stattfinden. Für Veranstaltungen gilt dann eine Obergrenze von 50 Besuchern in geschlossenen Räumen und 100 Besuchern im Freien - jeweils mit Mund-Nase-Bedeckung.

Freizeitsport: Darf ich wieder zum Mannschaftssport oder mit anderen gemeinsam Sport treiben?
Mit Wirkung zum 8. Juni wird es weitere Lockerungen für den Sport in Bayern geben: Ab Montag ist es beispielsweise für Fußballmannschaften wieder möglich, in größeren Gruppen zu trainieren. Die Staatsregierung teilt dazu mit: "Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig". "Outdoor" und "kontaktlos" sind bei solchen Gruppen aber die Zauberworte.
Der Bayerische Fußballverband weist darauf hin, dass weiterhin in maximal vier Kleingruppen mit höchstens jeweils fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer) und unter Wahrung der Mindestabstände von 1,5 Metern trainiert werden darf.
Am Sonntag in die Kirche im Allgäu: Regeln für Gottesdienste
Seit Anfang Mai sind öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt - unter strengen Auflagen. Die Gottesdienstbesucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen einhalten. Die Regeln sollen gleichermaßen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Weitere Regelungen sind beispielsweise:
- Die Kommunion kann nicht oder nur ohne Berührung empfangen werden.
- Es soll ein eigenes Gotteslob mitgebracht werden.
- Singen findet nur in sehr reduziertem Umfang statt.
Private Kinderbetreuung und Spielplätze: Wie kann ich die Kleinen beschäftigen?
Eine gegenseitige Betreuung von Kindern in Kleingruppen durch feste Familienmitglieder oder Nachbarn ist erlaubt, teilt das Gesundheitsministerium mit. Die Kinder, die betreut werden, dürfen aber maximal aus drei unterschiedlichen Haushalten stammen.
Spielplätze (keine Bolzplätze) sind für Kinder in Begleitung Erwachsener wieder geöffnet.