Der neue Bußgeldkatalog, genauer gesagt ein Teil der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sei rechtlich bedenklich, teilt Alexander Lorenz vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Deshalb wurde laut Lorenz am 10. Juli entschieden, dass verhängte Fahrverbote, die auf dem neuen Bußgeldkatalog basieren, teils nicht mehr wirksam sind. Voraussetzung dafür: „Soweit das Fahrverbot nicht schon nach altem Recht verhängt worden wäre.“ So steht es in einer Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern vom 10. Juli.
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