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Formfehler im bayerischen Bußgeldkatalog: Welche Fahrverbote wirksam bleiben und wer seinen Führerschein zurückfordern kann

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Formfehler im bayerischen Bußgeldkatalog: Welche Fahrverbote wirksam bleiben und wer seinen Führerschein zurückfordern kann

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    Nach dem neuen bayerischen Bußgeldkatalog sind Führerscheine bereits bei weniger gravierenden Verstößen eingezogen worden als bisher. Wegen rechtlicher Bedenken müssen in Bayern nun einige Führerscheine wieder an die Fahrer ausgehändigt werden.
    Nach dem neuen bayerischen Bußgeldkatalog sind Führerscheine bereits bei weniger gravierenden Verstößen eingezogen worden als bisher. Wegen rechtlicher Bedenken müssen in Bayern nun einige Führerscheine wieder an die Fahrer ausgehändigt werden. Foto: Marius Becker/dpa (Symbolbild)

    Der neue Bußgeldkatalog, genauer gesagt ein Teil der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sei rechtlich bedenklich, teilt Alexander Lorenz vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Deshalb wurde laut Lorenz am 10. Juli entschieden, dass verhängte Fahrverbote, die auf dem neuen Bußgeldkatalog basieren, teils nicht mehr wirksam sind. Voraussetzung dafür: „Soweit das Fahrverbot nicht schon nach altem Recht verhängt worden wäre.“ So steht es in einer Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern vom 10. Juli.

    >> Fahrverbots-Regeln für Raser: Diese Länder wenden den neuen Bußgeldkatalog nicht mehr an <<

    Welche Fahrverbote sind betroffen?

    Das betreffe folglich alle Fahrverbote, die vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt aufgrund der neuen verschärften Regelungen verhängt wurden. Dazu zählen unter anderem:

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts,
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h bis 40 km/h außerorts,
    • Abbiegeverstöße mit Gefährdung/Unfall
    • Nichtbilden Rettungsgasse, Grundtatbestand, unberechtigte Nutzung Rettungsgasse

    Alle anderen Fahrverbote bleiben nach Angaben des Polizeiverwaltungsamts wirksam. Das schließt zum Beispiel mit ein:

    • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts
    • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 41 km/h außerorts
    • Alkohol- und Drogenverstößen

    >> Chaos in Straßenverkehrsordnung: Streit um Strafen für Raser: Experte rät zu Verschärfungen <<

    Was passiert, wenn das Fahrverbot nun unwirksam ist?

    Wird das verhängte Fahrverbot basierend auf dem neuen Bußgeldkatalog für nicht wirksam erklärt, so gilt Folgendes:

    „Soweit der Führerschein bei einer Dienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums München oder im Stadtbereich Nürnberg oder beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt abgegeben wurde, wird der Führerschein umgehend zurückgeschickt“, sagt Alexander Lorenz.

    Sollten der Führerschein bei einer anderen Dienststelle bzw. in einem anderen Bereich abgegeben worden sein, so bittet die Polizei Betroffene, sich mit der Dienststelle, bei der sie den Führerschein abgegeben haben, wegen eines Abholtermins zu melden. Zur Abholung des Führerscheines sollte der Bußgeldbescheid und das Verwahrschreiben, das bei der Führerscheinabgabe ausgehändigt wurde, mitgebracht werden.

    Wie viele Führerscheine werden in Bayern nun zurückgegeben?

    Bei der Bayerischen Polizei sind laut Alexander Lorenz etwa 1.000 Führerscheine, die derzeit amtlich verwahrt werden, von dieser Rückgabemaßnahme betroffen.

    Auch Bußgeldstellen der kommunalen Verkehrsüberwachung dürften Fahrverbote aussprechen. Konkrete Zahlen dazu lägen dem Polizeiverwaltungsamt jedoch nicht vor. Genauso wenig könne man zum jetzigen Zeitpunkt sagen, wie viele Führerscheine seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs in Bayern insgesamt eingezogen wurden.

    >> Neuer Bußgeldkatalog: Zahl der verhängten Fahrverbote im Allgäu steigt drastisch an <<

    Was sind die häufigsten Verstöße, weshalb Führerscheine eingezogen werden?

    Laut der Jahresstatistik 2019 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wurde der größte Teil der ausgesprochenen Fahrverbote für Geschwindigkeitsverstöße verhängt. Mit deutlichem Abstand folgten die Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- und Drogendelikten sowie die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.

    Belastbare Zahlen dazu, ob und wie die Fahrverbote aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs zugenommen haben, lägen dem Verwaltungsamt derzeit nicht vor.

    Auch lässt sich laut Lorenz derzeit nicht herausfiltern, auf welchen Strecken oder in welchen Landkreisen bzw. Städten am meisten Verstöße mit anschließendem Fahrverbot begangen wurden.

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