Die Geflügelpest hat in Bayern erstmals auf Hausgeflügel übergegriffen. Der erste Fall in einem Bestand wurde in der Gemeinde Pottenstein im Landkreis Bayreuth bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe diesen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern bestätigt, teilte das Umweltministerium am Freitagabend mit.
Geflügelpest in Bayern: Betrieb gesperrt, Tiere gekeult
Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, werde in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt. Wegen der Nähe zum Landkreis Forchheim würden auch dort durch das Landratsamt entsprechende Maßnahmen ergriffen, hieß es weiter.
Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das Umweltministerium habe dies aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst.
In Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden sollten Maßnahmen abhängig von den konkreten Gegebenheiten geregelt werden, etwa die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Mit den Maßnahmen solle der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Geflügelpest bei vier Fälle bei Wildvögeln in Bayern nachgewiesen
Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.
Lesen Sie auch: Der Ausbau der neuen Schutzzäune gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bayern ist abgeschlossen.