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Geflügelpest in Bayern: Stallpflicht in Risikogebieten verhängt

Vogelpest

Geflügelpest in Bayern: Stallpflicht in Risikogebieten verhängt

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    In einigen bayerischen Landkreisen müssen Vögel zum Schutz vor der Geflügelpest im Stall bleiben.
    In einigen bayerischen Landkreisen müssen Vögel zum Schutz vor der Geflügelpest im Stall bleiben. Foto: Christian Charisius, dpa (Archivbild)

    Im Kampf gegen die sich ausbreitende Geflügelpest wird bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Bislang seien im Freistaat 23 Fälle der auch Vogelgrippe genannten Krankheit bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen festgestellt worden, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in München mit. Aktuell gebe es einen Ausbruch in einem großen Geflügelbestand im oberpfälzischen Schwandorf.

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