Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die Regelung in der neuen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung könne "weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit" des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden.
Corona-Regeln