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Gericht verbietet kommerziellen Weiterverkauf von Oktoberfesttischen

Tische auf dem Oktoberfest

Gericht verbietet kommerziellen Weiterverkauf von Oktoberfesttischen

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    Ein Streit um den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer auf dem Oktoberfest ging vor Gericht. Die Ochsenbraterei siegte.
    Ein Streit um den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer auf dem Oktoberfest ging vor Gericht. Die Ochsenbraterei siegte. Foto: Felix Hörhager, dpa (Archivbild)

    Im Kampf gegen den Weiterverkauf von Oktoberfestreservierungen für teils Tausende Euro hat der Betreiber des Festzelts Ochsenbraterei vor Gericht gesiegt. Das Landgericht München I verurteilte eine Eventagentur, die die Tische im Frühjahr 2020 zu Preisen zwischen 1990 und 3299 angeboten hatte, dazu, dies künftig zu unterlassen. Zudem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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