Wegen Tierquälerei von Geflügel mussten sich zwei Angeklagte in unterschiedlichen Prozessen am Amtsgericht Augsburg verantworten. Eine 50-Jährige aus dem westlichen Landkreis wurde wegen schwerer Vernachlässigung eines Hahns mit Todesfolge verurteilt. Ein 61-Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe. Ihm wurde Tierquälerei in 17 Fällen – acht Enten und neun Hähne – zur Last gelegt.
Landkreis Augsburg
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