Der Ziegenbock einer Familie im Landkreis Kulmbach stinkt gewaltig - das hat nun eine weitere Instanz der bayerischen Gerichte bestätigt. Die Nachbarin könne verlangen, dass die durch Ziegenhaltung verursachten Geruchsemissionen unterlassen werden. Das habe nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg festgestellt, teilte das Landgericht Bayreuth am Dienstag mit. Die Ziegenhalter hatten gegen das Urteil des Bayreuther Gerichts vom September 2020 Berufung eingelegt.
Kurioser Prozess am Oberlandesgericht Bamberg