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Gerichtsverfahren gegen Papst Benedikt vorläufig ausgesetzt

Wurden Missbrauchstaten vertuscht?

Gerichtsverfahren gegen Papst Benedikt vorläufig ausgesetzt

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    Das Gerichtsverfahren gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI., der an Silvester gestorben ist, wurde pausiert.
    Das Gerichtsverfahren gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI., der an Silvester gestorben ist, wurde pausiert. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und das Recherchekollektiv Correctiv darüber berichtet. Die Anwaltskanzlei des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes habe beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger feststehe. Sobald das der Fall sei, werde es wieder aufgenommen, sagte die Sprecherin. Das Verfahren gegen andere beklagte Kirchenverantwortliche laufe aber weiter.

    Verfahren gegen emeritierten Papst Benedikt XVI. nach seinem Tod pausiert

    Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich nicht nur gegen Josef Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde.

    Sie richtet sich auch gegen den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben.

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