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Glatteis - hier ist heute am Donnerstag (18.1.24) Schulausfall in Bayern

Schulausfälle wegen Glatteis

Glatteis - hier ist heute am Donnerstag (18.1.24) Schulausfall in Bayern

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    Glatteis-Schulausfall in Bayern: Auch für heute, Donnerstag (18.1.24), haben mehrere Städte und Kreise im Freistaat beschlossen, dass der Präsenzunterricht entfällt. Möglich ist auch, dass der Präsenz-Unterricht entfällt und stattdessen Fernunterricht angeboten wird.

    Wo fällt wegen Glatteis am Donnerstag im Freistaat die Schule aus? Wo ist Schulausfall und stattdessen Fernunterricht? Hier die regelmäßig aktualisierte Übersicht - Stand: 21.50 Uhr.

    Schulausfall heute Donnerstag, 18. Januar 2024, in Bayern: An diesen Schulen fällt der (Präsenz-)Unterricht aus

    Schulausfall am 18.1. in Schwaben

    keine Meldung

    Schulausfall am 18.1. in Oberbayern

    keine Meldung

    Schulausfall am 18.1. in Niederbayern

    keine Meldung

    Schulausfall am 18.1.24 in Mittelfranken

    keine Meldung

    Schulausfall am 18.1. in Unterfranken

    • Landkreis Main-Spessart (vollständiger Unterrichtsausfall)
    • Stadt und Landkreis Schweinfurt (vollständiger Unterrichtsausfall)

    Schulausfall am 18.1. in der Oberpfalz

    keine Meldung

    Schulausfall am 18.1. in Oberfranken

    keine Meldung

    Quelle: Bayerisches Kultusministerium. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann sein, dass Schulen Ausfälle nicht über das Ministerium melden.

    Schulausfall in Bayern: Welche Regeln gelten für Notbetreuung und Distanzunterricht?

    Im Falle eines Schulausfalls bieten die Schulen in der Regel Distanzunterricht an, so das Kultusministerium. Eine Notbetreuung vor Ort gebe es nur, wenn die Schule dies organisatorisch und personell leisten kann. Aktuelle Infos dazu gebe es auf der Homepage der entsprechenden Schule.

    Wer entscheidet in Bayern, ob Unterricht wegen Glatteis oder Unwetter ausfällt?

    Die Entscheidung darüber, ob es bei schlechtem Wetter oder Unwetter oder anderen Umständen zu Unterrichtsausfall kommt, liegt bei den „lokalen Koordinierungsgruppen Schulausfall“: Diese setzen sich aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts, stellvertretend für die Grund-, Mittel- und Förderschulen und aus je einer Schulleiterin oder einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten zusammen.

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