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Gottesdienst und Demos: Kabinett beschließt Corona-Lockerungen

Corona-Krise

Gottesdienst und Demos: Kabinett beschließt Corona-Lockerungen

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    Unter bestimmten Auflagen sind in Bayern ab 4. Mai wieder Gottesdienste möglich. Mindestabstand zwischen den Gläubigen ist eine Vorraussetzung.
    Unter bestimmten Auflagen sind in Bayern ab 4. Mai wieder Gottesdienste möglich. Mindestabstand zwischen den Gläubigen ist eine Vorraussetzung. Foto: Sven Hoppe, dpa, Acrhivfoto

    Das wegen der Corona-Pandemie seit Wochen geltende Verbot für öffentliche Gottesdienste und Demonstrationen wird aufgehoben. Das Kabinett will am Dienstag (10.00 Uhr) in seiner Sitzung in München die schon von der Staatsregierung angekündigten Lockerungen ab dem 4. Mai formell beschließen. Unter strengen Auflagen wie Mindestabständen zwischen den Kirchgängern und Personenobergrenzen sollen dann wieder alle Religionsgemeinschaften Gottesdienste mit Besuchern anbieten können. Bisher war dies nur ohne Besucher per Übertragungen im Internet oder Fernsehen möglich.

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