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Grünen-Politiker klagt gegen Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich

Streit um Grenzkontrollen

Grünen-Politiker klagt gegen Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich

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    Grünen-Politiker Toni Schuberl hält die seit 2015 in Kraft getretenen Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich für rechtswidrig und hat daher dagegen geklagt.
    Grünen-Politiker Toni Schuberl hält die seit 2015 in Kraft getretenen Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich für rechtswidrig und hat daher dagegen geklagt. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Mit der Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen bricht die Bundesregierung nach Ansicht des Juristen und Abgeordneten der Grünen im bayerischen Landtag, Toni Schuberl, europäisches Recht. Schuberl klagt derzeit am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im wohl einzigen deutschen Prozess gegen die seit 2015 gängigen Kontrollen an der Grenze zu Österreich. "Die Kontrollen bestehen nun seit 2.416 Tagen, sie sind also seit 2.235 Tagen rechtswidrig und dürfen keinen Tag länger bestehen bleiben", sagte Schuberl der Deutschen Presse-Agentur in München.

    Klage wegen Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich

    Das Verfahren von Schuberl ist seit längerem an dem Verwaltungsgerichtshof anhängig. Wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist unklar. Schuberls Mandantin hatte gegen die Grenzkontrollen geklagt, nachdem sie seit 2018 bereits mindestens acht Mal bei Fahrten zwischen Deutschland und Österreich kontrolliert wurde. Ihrer Meinung nach sind die Kontrollen "rechtswidrige Akte der Polizei", weil die Rechtsgrundlage gegen EU-Recht verstößt.

    Europäisches Urteil stützt Klage gegen Grenzkontrollen

    Rückendeckung erhielt diese Bewertung am Dienstag durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Gericht hatte geurteilt, dass die im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen europarechtswidrig sein dürften. Die EU-Staaten dürften solche Kontrollen nur im Fall "einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit" verlängern. "Im vorliegenden Fall scheint Österreich (...) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt." Eine finale Entscheidung liegt jetzt beim Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20).

    Nach dem EuGH-Urteil rechnet Schuberl für das hiesige Verfahren mit großen Erfolgschancen. Auch wenn es sich am EuGH juristisch um ein Verfahren in Österreich handele, müsste die Entscheidung auch für die Situation in Deutschland gelten, sagte er.

    Herrmann lobt Verlängerung der Kontrollen

    Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass die im Mai auslaufenden Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert werden. Ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission sei bereits am 14. April verschickt worden. Begründet wurde die Verlängerung bis November mit dem Migrationsgeschehen an diesem Grenzabschnitt.

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lobte die Verlängerung der Kontrollen dagegen ausdrücklich: "Die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Deutschland und Österreich sind aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen zwingend notwendig. Nach wie vor ist der Schutz der EU-Außengrenzen noch nicht ausreichend." Faeser müsse mit Blick auf das EuGH-Urteil unbedingt alle europarechtlichen Spielräume ausschöpfen, damit auch über den November 2022 hinaus Kontrollen an der Grenze zu Österreich möglich seien.

    Weitere Kontrollen während G7-Gipfel gefordert

    Mit Blick auf den G7-Gipfel Ende Juni fordert Herrmann zudem aus sicherheitspolitischen Gründen die Einführung von Grenzkontrollen vom 14. Juni bis einschließlich 29. Juni an allen deutschen Binnengrenzen. "Die deutschlandweiten Binnengrenzkontrollen hatten sich bereits beim G7-Gipfel 2015 außerordentlich bewährt", sagte er. Die weltpolitische Lage habe sich im Vergleich zu damals weiter verschärft. "Insoweit müssen wir beispielsweise auch mit einem größeren Potenzial von Chaoten rechnen, die aus dem Ausland einreisen wollen, nur um im Umfeld des Gipfels Randale zu veranstalten."

    Eigentlich gibt es innerhalb des Schengen-Raums keine stationären Grenzkontrollen. Nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung dürfen diese befristet eingeführt werden. Deutschland, Österreich und andere Staaten verlängern die Maßnahmen jedoch seit Jahren regelmäßig. In seinem Urteil weist der Gerichtshof nun darauf hin, dass der Schengenraum eine der größten Errungenschaften der EU sei. "Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen muss daher eine Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden."

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