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Grundsatzentscheidung: Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium verboten

Urteil zum Prozess

Grundsatzentscheidung: Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium verboten

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    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sein Urteil im Prozess um Eizellenspenden gesprochen.
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sein Urteil im Prozess um Eizellenspenden gesprochen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.

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