Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.
Urteil zum Prozess