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Häftlinge aus Ulmer Gefängnis abgehauen - einer ist noch auf der Flucht

Ulm

Zwei Häftlinge aus Gefängnis abgehauen – einer ist noch auf der Flucht

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    Aus der JVA in der Talfinger Straße in Ulm sind zwei Häftlinge aus dem offen Vollzug abgehauen.
    Aus der JVA in der Talfinger Straße in Ulm sind zwei Häftlinge aus dem offen Vollzug abgehauen. Foto: Michael Kroha

    Aus einem Ulmer Gefängnis sind zwei Häftlinge geflüchtet. Das bestätigt ein Polizeisprecher am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Flucht aus der Justizvollzuganstalt (JVA) in der Talfinger Straße erfolgte demnach bereits vor einer Woche, am Freitag, 6. Juni. Mitgeteilt wurde der Vorfall von den Behörden nicht.

    Einer der beiden Männer sei „zeitnah“ wieder aufgespürt worden, heißt es. Laut Polizeisprecher wurde der Mann am Tag danach, am Samstag, 7. Juni, im Alb-Donau-Kreis aufgegriffen. Der andere aber sei weiterhin auf der Flucht. Dieser müsse wegen „geringfügigen Eigentumsdelikten“ eine Haftstrafe absitzen. Er habe „keine Gewalttat“ begangen, so der Polizeisprecher. Nach dessen Angaben sollte seine Zeit in Haft wohl auch bald vorüber gewesen sein. Wann genau, blieb offen.

    Häftlinge aus Ulmer JVA in Talfinger Straße ausgebrochen: Keine Gefahr laut Polizei

    Wo sich jener zweite flüchtige Häftling mittlerweile aufhält, scheint unklar. „Wir fahnden natürlich nach ihm“, sagt der Polizeisprecher. Weil nach Einschätzung der Behörden von ihm keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, sei entschieden worden, den Vorfall nicht öffentlich zu melden. Zuerst hatte die Südwest Presse darüber berichtet.

    Nähere Angaben zu den jeweiligen Personen oder wie sie aus dem Gefängnis in der Talfinger Straße entkommen konnten, macht die Polizei nicht. Nach Informationen der SWP soll der Ausbruch spätabends stattgefunden haben. Die beiden Insassen seien gegen 23.30 Uhr geflüchtet: aus dem Fenster eines Wohngebäudes geklettert, über das Dach der Werkstätten gekrabbelt, sich dann eine Dachrinne hochgezogen und schließlich über einen Baum Richtung Friedrichsau abgehauen.

    Gefangene flüchteten aus offenem Vollzug der JVA Ulm, laut Leiterin kein „Ausbruch“

    Jennifer Rietschler, die Leiterin der JVA Ulm, bestätigt den geschilderten Ablauf weitestgehend. Die Gefangenen hätten sich „unter Überwindung der vorhandenen baulichen Gegebenheiten und unter Inkaufnahme erheblicher Gesundheitsrisiken über das Dach des Werkstattgebäudes vom Anstaltsgelände entfernt“, teilt sie am Freitagmittag unserer Redaktion mit. Beide Männer hätten sich zum Strafantritt selbst gestellt und verbüßten kurze Freiheitsstrafen wegen Eigentumsdelikten, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, jeweils mit einem voraussichtlichen Strafende innerhalb eines Jahres.

    So sieht eine Zelle in der JVA Ulm von innen aus.
    So sieht eine Zelle in der JVA Ulm von innen aus. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Die JVA-Leiterin erklärt: Beide seien im offenen und nicht im geschlossenen Vollzug untergebracht gewesen. Im offenen Vollzug seien unter anderem die Wohnraumfenster nicht vergittert. Auch gebe es dort keine Außensicherung wie eine Mauer mit Stacheldraht. Die Verhältnisse seien vergleichbar mit einer „freien Gemeinschaftsunterkunft“. Die Gefangenen könnten sich innerhalb des Anstaltsgeländes zu vorgegebenen Zeiten frei bewegen und werden nur eingeschränkt beaufsichtigt.

    Die Unterbringung unter diesen gelockerten Bedingungen werde besonders geprüft. Ein wichtiges Indiz dafür sei „die Selbstgestellung zum Strafantritt“, wie sie bei den besagten beiden Häftlingen gegeben war. „Eine derartige Entweichung vom Anstaltsgelände aus dem offenen Vollzug ist sehr selten und kam in den letzten Jahren in der JVA Ulm nicht vor“, so Rietschler. Inwiefern Sicherheitsmaßnahmen nach dem Vorfall verändert werden müssen, soll in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium überprüft und falls erforderlich in die Wege geleitet werden, heißt es. Der Häftling, der wieder gefasst werden konnte, befinde sich nun im geschlossenen Vollzug.

    Flucht aus JVA hinter dem Ulmer Justizgebäude endet mit lebensbedrohlichen Verletzungen

    Im August 2021 war es in Ulm schon einmal zu einem (versuchten) Gefängnisausbruch gekommen. Jedoch nicht in der JVA-Hauptanstalt in der Talfinger Straße, sondern bei dem Gefängniskomplex im Frauengraben hinter dem Justizgebäude. Ein damals 15-Jähriger wollte während eines Hofgangs flüchten. Er stürzte aber aus etwa 15 Metern Höhe auf ein parkendes Auto, als er über das Dach der JVA abhauen wollte. Beim Sturz zog er sich schwerwiegende Kopfverletzungen zu und befand sich zwischenzeitlich in Lebensgefahr.

    Der Jugendliche soll wenige Wochen zuvor einen 16-Jährigen auf offenem Feld bei Erbach-Dellmensingen in der Nähe des dortigen Schlosses durch Messerstiche in den Oberkörper lebensbedrohlich verletzt haben. Ihm wirdversuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Nach seinem Sturz aber galt er als nicht verhandlungsfähig.

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