Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen.
Wahlkampf von Rechtsextremen