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"Hängt die Grünen" - Das Amtsgericht Zwickau winkt den Wahlkampfslogan durch - anders als München

Wahlkampf von Rechtsextremen

"Hängt die Grünen": In München Volksverhetzung in Zwickau Meinungsfreiheit

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    Um diese Plakate geht es: Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" hat mit dem Slogan "Hängt die Grünen" im Wahlkampf geworben. Das Amtsgericht Zwickau will den Slogan nicht verbieten.
    Um diese Plakate geht es: Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" hat mit dem Slogan "Hängt die Grünen" im Wahlkampf geworben. Das Amtsgericht Zwickau will den Slogan nicht verbieten. Foto: Bodo Schackow

    Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen.

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