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Hubert Aiwanger gegen Einstufung von ganz Bayern als Corona-Hotspot

Corona-Regeln ab 2. April 2022

Aiwanger: Bayern kein Corona-Hotspot - Holetschek: Ganz Deutschland ist ein "einziger Hotspot"

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    Hubert Aiwanger und Klaus Holetschek sind unterschiedlicher Meinung über die Corona-Regeln für Bayern ab 2. April - etwa ob die Maskenpflicht in Innenräumen verlängert werden soll.
    Hubert Aiwanger und Klaus Holetschek sind unterschiedlicher Meinung über die Corona-Regeln für Bayern ab 2. April - etwa ob die Maskenpflicht in Innenräumen verlängert werden soll. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

    "Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil wir weder eine besonders gefährliche Virusvariante haben, noch das Gesundheitswesen flächendeckend vor der Überlastung steht", sagte er der Passauer Neuen Presse. Es gebe zwar viele Ausfälle beim Pflegepersonal, aber nicht besonders viele Patienten, die wegen Corona auf Intensivstationen liegen.

    Zudem sprach sich Aiwanger für eine Änderung der Vorschriften für die Isolation von positiv Getesteten aus. "Ich halte hier die österreichische Regelung für sinnvoll, dass man beim PCR-Test bei einem Ct-Wert ab 30 nicht mehr zuhause bleiben muss, da man ab diesem Wert nicht mehr infektiös ist. Bei uns sind viele Menschen sogar noch bei einem Ct-Wert von 37 oder 39 für eine Woche zuhause", sagte er.

    Bayerns Kabinett muss am Dienstag über die künftigen Corona-Regeln für den Freistaat entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob etwa die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus beibehalten werden soll. Dazu müsste das Land formal zum Hotspot erklärt und dies dann letztlich im Landtag beschlossen werden.

    Klaus Holetschek sieht ganz Deutschland als einzigen Hotspot

    Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat das geplante Ende der meisten Corona-Beschränkungen kritisiert und will die Maskenpflicht um vier Wochen verlängern. "Ganz Deutschland ist ein einziger Hotspot", sagte Holetschek unserer Redaktion.

    Voraussetzung für die Anwendung der Hotspot-Regelung ist, dass eine "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" besteht - etwa dann, wenn "auf Grund einer besonders hohen Anzahl oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten" droht. Rechtlich strittig ist, ob sich auch ein gesamtes Bundesland zum Hotspot erklären kann.

    Die Staatsregierung hatte vom Bund zuletzt - bislang vergeblich - entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel gefordert. Dies soll auch Thema der Gesundheitsministerkonferenz am Montag sein. Letztlich muss das Kabinett aber am Dienstag entscheiden - ansonsten bleibt es dabei, dass die Regeln auslaufen. Denkbar ist auch, dass die Hotspot-Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird.

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Bayern lockert die Corona-Regeln. Welche Vorschriften gelten aktuell im Freistaat? Hier die Übersicht.
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