Raubkopien gibt es wohl schon so lange, wie es Medien gibt. Wahrscheinlich hat schon irgendein alter Ägypter diese eine schöne Tonvase nachgemacht, um sie seinem Kumpel zu schenken.
Für deutsche Nutzer war illegales Streaming bislang eine recht simple Variante, um urheberrechtlich geschützte Filme und Serien kostenlos zu sehen. Im Gegensatz zum Filesharing (BitTorrent und co) lag das Angucken dieser Streams immer in der rechtlichen Grauzone - beim Streamen werden die Inhalte nur auf dem Rechner zwischengespeichert, nicht weiterverbreitet und sind auch später nicht als Datei verfügbar.
Mit dem gestrigen EuGH-Urteil sieht das jetzt anders aus, meint auch die Kemptener Rechtsanwältin Dr. Carmen Fritz: "Wer weiß, dass er sich auf einer Seite aufhält, die geschütztes Material anbietet, kann jetzt vom Urheber abgemahnt werden." (Dass die Macher den neuen Guardians of the Galaxy-Film wohl nicht aus Nächstenliebe kostenlos verteilen, und Sky mit dem Bundesliga-Livestream Geld verdienen will, sollte jedem klar sein.)

Rollt die neue Abmahnwelle?
Carmen Fritz hat sich auf Urheberrechtsfälle und Medienrecht spezialisiert. Jede Woche kümmert sie sich um Mandanten, die wegen Filesharings abgemahnt wurden. Kommen dazu jetzt auch täglich Streaming-Fälle? "Viele Internetnutzer machen sich jetzt Sorgen. Ich befürchte aber erst einmal keine große Abmahnwelle", sagt die Rechtsanwältin.
"Beim Streaming - anders als beim Filesharing - ist es extrem schwierig, die IP-Adresse des Nutzers festzustellen. Und selbst wenn bei einer Razzia zum Beispiel Adressen gefunden werden, müssen die Internetprovider diese nur sieben Tage speichern." Außerdem sei auch die Gewinnspanne für die Abmahnindustrie nicht besonders hoch. "Da beim Streaming 'nur' konsumiert und der Inhalt nicht verbreitet wird, ist der Streitwert recht niedrig", sagt Fritz. Mit Anwaltskosten würde eine Abmahnung also etwa 150 Euro kosten. "Das rentiert sich vermutlich für die wenigsten Kanzleien und Urheber."
Sicher vor Abmahnungen ist der geneigte Streamer dadurch aber natürlich nicht. "Wie User technisch verfolgt werden könnten, wissen wir aktuell noch gar nicht", erzählt sie. Als Anwältin rät sie in jedem Fall dringend davon ab, movie2k, kinox.to oder ähnliche Seiten zu nutzen. Dazu gehören auch Porno-Streaming-Portale: Wer will schon seiner Frau (oder seinem Mann, wir sind ja nicht so...) erklären, dass die Haushaltskasse für den Stream von Sexy Hexy 69 draufgegangen ist? Wir erinnern hier mal an den Redtube-Skandal.
Abmahnung - und nu?
Ob durch Filesharing, Streaming oder das kopieren von Vasen: Falls Du eine Abmahnung bekommst, rät die Expertin Fritz, darfst Du eines vor allem nicht machen: Den Brief ignorieren. "Das machen immer noch viel zu viele Menschen - und treiben dadurch die Kosten in die Höhe", erzählt Fritz. "In den meisten Fällen, bietet es sich auch an, einen Anwalt zu engagieren. Der kann prüfen, ob der geforderte Schadensersatz korrekt ist (da wird offenbar gerne mal getrickst) und kann die Unterlassungserklärung mindern".
Aber... Du streamst ja sowieso nicht, oder?