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Immunität aufgehoben: Was zwei AfD-Abgeordneten vorgeworfen wird

Bayerischer Landtag

Immunität aufgehoben: Was zwei AfD-Abgeordneten vorgeworfen wird

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    Der Bayerische Landtag hat die Immunität zweier Politiker der AfD aufgehoben: Ingo Hahn (im Bild) und Ramona Storm.
    Der Bayerische Landtag hat die Immunität zweier Politiker der AfD aufgehoben: Ingo Hahn (im Bild) und Ramona Storm. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

    Nach der Aufhebung der Immunität zweier AfD-Landtagsabgeordneter sind nun Details zu den Vorwürfen bekanntgeworden. Die beiden Politiker, Ramona Storm und Ingo Hahn, äußerten sich auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.

    Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestätigte auf Anfrage, dass sie gegen Storm wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Es besteht demnach der Anfangsverdacht, dass die AfD-Politikerin im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite eine Videodatei eingestellt habe, auf der ein Mann öffentlich den Hitlergruß zeige.

    Eine Sprecherin Storms sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Abgeordnete werde sich zunächst nicht äußern. Ihr liege in München noch nichts Schriftliches der Staatsanwaltschaft vor, sie müsse den Sachverhalt erst prüfen.

    Gegen Hahn wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt. Der AfD-Abgeordnete und einstige Co-Fraktionsvorsitzende soll in sozialen Medien ein Video freigegeben und veröffentlicht haben, in der eine Rede einer Freie-Wähler-Landtagsabgeordneten unrechtmäßig aus dem Zusammenhang gerissen und mit anderen Aufnahmen zusammengeschnitten worden sei.

    Hahn ließ die Vorwürfe zunächst unkommentiert: Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur reagierten er beziehungsweise seine Büros bis zum Donnerstagnachmittag nicht.

    Der Landtag hatte die Immunität der beiden Abgeordneten am Mittwochabend aufgehoben. Dem Votum war eine entsprechende Empfehlung des Rechtsausschusses vorausgegangen.

    Abgeordnete genießen einen besonderen Schutz vor Ermittlungen der Justiz. Auf diese Weise sollen Mandatsträger insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen geschützt werden. Sofern der Staatsanwaltschaft aber entsprechende Hinweise vorliegen, die Ermittlungen rechtfertigen, wird beim Landtag eine Aufhebung der Immunität beantragt.

    Für beide Abgeordnete gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren die Unschuldsvermutung.

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