Ein Hinweis führte zum nächsten: Dass die Festnahme der vier Angeklagten im Prozess um den Manchinger Goldschatz-Diebstahl das Ergebnis äußerst akribischer Ermittlungsarbeit ist, wird am Donnerstag deutlich, als Christian Klein, Leiter der Kunstfahndung des Münchner Landeskriminalamts (LKA) am Landgericht Ingolstadt aussagt.
Es war in der Nacht von 21. auf 22. November 2022, als die vier Männer aus Norddeutschland laut Anklage in das Kelten- und Römermuseum im oberbayerischen Manching einbrachen. DNA an der Antenne eines Störsenders, die im Gras beim Museum gefunden wurde, brachte die Ermittler auf andere ähnlich gelagerte Fälle, berichtet Klein. Die Ermittler ließen sich Akte um Akte von Kollegen aus dem Bundesgebiet kommen – und stießen schließlich auf einen Fall, in dem die gleichen Brecheisen verwendet wurden. Das Entscheidende: Bei diesem Fall wurde ebenfalls eine DNA-Spur sichergestellt – und diese konnte auch einer konkreten Person zugeordnet werden, dem Angeklagten Alexander K. Bei der Auswertung seines E-Mail-Kontos stießen die Ermittler auf eine Firma, die die spezifischen schwarzen Overalls herstellt, die die angenommenen Täter - man ging inzwischen von einer Schweriner Gruppe aus - stets bei ihren Einbruchsdiebstählen verwendet hatten. Also fragten die Ermittler bei dieser Firma an, wer große Mengen der Anzüge bestellt, erklärt Klein. So sei man auf einen zweiten Verdächtigen gekommen, den Angeklagten Robert K., der als Kopf der Bande gilt. Am Türgriff seines Autos sicherte die Polizei eine DNA-Probe, die mit der DNA-Spur an der beim Museum gefundenen Antenne übereinstimmte.
Diebstahl des Keltenschatzes in Manching: Die Verdächtigen wurden länger überwacht
Beide Verdächtigen wurden von den Ermittlern überwacht, ihre Telefone und ihre Fahrzeuge. Mitte April 2023 habe Robert K. eine „Baldowerfahrt“, wie Klein die mutmaßlichen Spähfahrten nennt, unter anderem zum Schmuckmuseum Pforzheim unternommen. Die Videoüberwachung in einem Hotel zeigte Robert K. zusammen mit einem weiteren Mann, der von da an ebenfalls observiert wurde, der Angeklagte Jörn M. Durch einen „Lauschangriff“ am 12. Juli 2023, bei dem ein Gespräch in Robert K.s Auto mitgehört wurde, kam der vierte Angeklagte, Maximilian S., ins Spiel. Darin vereinbarten die beiden Männer ein Treffen, sagt der Kunstfahnder. Sechs Tage später auf dem Anwesen von Robert K. Dieses Treffen nahmen die Ermittler zum Anlass für den „Zugriff“, so Klein. Zuerst wurde Maximilian S. festgenommen, der in seiner Hosentasche eine Plastiktüte mit 18 Goldklumpen hatte. Anschließend drang das Sondereinsatzkommando (SEK) in das Wohnhaus von Robert K. ein. Jörn M. und Alexander K. wurden von der Polizei bei der Arbeit überrascht.
Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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