Die Staatsregierung lässt am Valentinstag eine kleine Ausnahme vom strikten Corona-Lockdown zu: Blumenläden dürfen am kommenden Sonntagmorgen Blumen verkaufen, wenn auch nur zur Abholung im sogenannten "Click&Collect" und ohne vorherige Besichtigung im Geschäft. Das hat das Arbeitsministerium in einer neuen Vorschrift bekannt gemacht, die nur für den Valentinstag gilt. Ansonsten wären Menschen, die Frau, Freundin, Freund, Ehemann, Lebenspartner oder sonstigen Angebeteten einen Strauß verehren wollen, auf die Blume von der Tankstelle angewiesen gewesen.
Corona-Ausnahme