Die Ermordung einer jungen Frau durch ihren Vater in der Nähe von Aschaffenburg ist für die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei bewiesen. Die Tat sei dem angeklagten 46-Jährigen nicht nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh am Mittwoch vor dem Landgericht Aschaffenburg in seinem Schlusswort. "Es ist natürlich höchst bedauerlich, wenn hier der Tod eines Mädchens (...) ungesühnt bleibt."
Gerichtsverhandlung