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Justiz: Befangenheitsanträge des AfD-Politikers Halemba abgewiesen

Justiz

Befangenheitsanträge des AfD-Politikers Halemba abgewiesen

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    Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des AfD-Politikers Daniel Halemba abgelehnt (Archivbild).
    Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des AfD-Politikers Daniel Halemba abgelehnt (Archivbild). Foto: Peter Kneffel/dpa

    Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des unter Anklage stehenden AfD-Politikers Daniel Halemba gegen den Vorsitzenden Richter des Jugendschöffengerichtes abgelehnt. Das gab das Gericht bekannt. Der Beschluss sei von der nach der Geschäftsordnung zuständigen Vertreterin erlassen worden. Es sei kein Grund ersichtlich, der ein Misstrauen gegen den Richter rechtfertige, hieß es zur Begründung.

    Zwei Tage zuvor hatte Halemba noch selbst erklärt, seinen Anträgen sei stattgegeben worden. Der 24 Jahre alte bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wertete unter anderem dies als einen Etappensieg in seiner Verteidigung gegen mehrere Vorwürfe.

    Vorwurf der Volksverhetzung

    Halemba muss sich von Januar an vor dem Jugendschöffengericht unter anderem wegen Volksverhetzung verantworten. Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft in vier von fünf Punkten zugelassen. Halemba war zum Zeitpunkt einzelner Taten erst 20 Jahre alt, weshalb das Jugendstrafrecht angewendet wird.

    Der Vorwurf der Volksverhetzung gründet sich darauf, dass bei einer Geburtstagsfeier des AfD-Politikers das Lied «Wacht an der Spree» der als kriminelle Vereinigung eingestuften Band «Landser» abgespielt worden sein soll. Halemba macht geltend, er sei bei zur fraglichen Zeit gar nicht auf der Party gewesen.

    Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung

    Daneben erhebt die Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen des Verdachts auf Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche. Unter anderem soll Halemba einen Anwalt bedrängt und dessen Kanzleitür beschädigt haben. Zudem soll er aus Betrügereien Dritter stammendes Geld auf ein Konto im Baltikum überwiesen und dort in Kryptowährung umgewandelt haben.

    Ein Anklagepunkt zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde vom Gericht nicht zugelassen. Halemba soll in seinem Zimmer im Haus einer Würzburger Studentenverbindung einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Weil er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, liege keine Strafbarkeit vor, so das Amtsgericht.

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