Ende 2020 gab es die erste Gerichtsentscheidung: Käpt'n Iglo hat keinen Alleinanspruch auf Bart, Mütze und Meer, Konkurrenz ist erlaubt. Nun muss sich zeigen, ob das Urteil Bestand hat.
Fern der Nordseeküste geht in München ein Streit um "Käpt'n Iglo" in die zweite Runde vor Gericht: Der Fischstäbchenhersteller Iglo will dem Konkurrenten Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Werbefigur Werbung zu machen. Appel Feinkost wirbt mit einem wettergegerbten Herrn, der ebenso wie Käpt'n Iglo Bart und Seemannsmütze trägt. In der ersten Instanz hatte Iglo vor dem Münchner Landgericht verloren, nun verhandelt das Oberlandesgericht (09.45 Uhr).
Iglo: Appel Feinkost soll nicht mit ähnlicher Figur Werbung machen
In dem Verfahren geht es nicht um das Urheberrecht. Iglo argumentiert, die Verbraucher könnten beide Werbefiguren verwechseln. Die Werbung sei deswegen irreführend. Appel Feinkost verkauft ebenso wie Iglo tiefgekühlte Fischprodukte.
Im ersten Verfahren sah das Landgericht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Beide Werbefiguren tragen zwar Bart und Mütze, doch sind sie unterschiedlich gekleidet. Die Appel-Figur ist laut erstem Urteil kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler". München fehlen zwar sowohl Küste als auch Fischerei, aber die Münchner Gerichte sind unter Juristen bundesweit bekannt für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht.
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