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Katastrophenfall in Bayern ab heute wegen Corona: Bedeutung und Konsequenzen

Erneut K-Fall 2021 in Bayern

Bayern hat wieder den Katastrophenfall ausgerufen - Was das jetzt bedeutet

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    Der Katastrophenfall in Bayern gilt wegen Corona ab Donnerstag (11.11.2021) zum dritten Mal in dieser Pandemie. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder heute in München.
    Der Katastrophenfall in Bayern gilt wegen Corona ab Donnerstag (11.11.2021) zum dritten Mal in dieser Pandemie. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder heute in München. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

    Der Katastrophenfall gilt ab heute, Donnerstag, 11.11.2021, zum dritten Mal in der Corona-Pandemie 2020 und 2021 in Bayern.

    Damit reagiert Ministerpräsident Markus Söder auf die dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen. Der K-Fall in Bayern galt wegen Corona bereits von Mitte März bis Mitte Juni 2020 und ein zweites Mal von Dezember 2020 bis Juni 2021. Doch was bedeutet das nun konkret und welche Konsequenzen gibt es?

    Was bedeutet Katastrophenfall? Und wer ruft ihn in Bayern aus?

    • Den Katastrophenfall ruft die zuständige Katastrophenschutzbehörde aus. Dazu zählen die Kreisverwaltungsbehörden (beispielsweise das Landratsamt), die Regierungen und das Innenministerium. Das Erklären des Katastrophenfalls ist eine politische Entscheidung. Mit Erklärung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf die zuständige Behörde über.

    • Laut bayerischen Katastrophenschutzgesetz ist eine Katastrophe "ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken".

    Wer hat im Katastrophenfall in Bayern das Sagen?

    • Das Sagen im Katastrophenfall haben in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Krisenstäbe. Deren Leitung hat in der Regel der jeweilige Oberbürgermeister oder Landrat. Katastrophenschutz gilt als staatliche Aufgabe - deshalb haben Stadtrat oder der Kreistag keine Zuständigkeit mehr.
    • Im Katastrophenfall übernehmen Landratsämter oder Rathäuser staatliche Aufgaben. Sie können zum Beispiel Parks oder Spielplätze sperren.
    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Was macht ein Krisenstab? Und wann werden Krisenstäbe gebildet?

    • Krisenstäbe werden dann gebildet, wenn Menschen in hoher Zahl gefährdet sind. Dies kann beispielsweise bei Hochwasserkatastrophen, Sturm-Chaos oder aktuell eben in der Corona-Krise der Fall sein.
    • Krisenstäbe haben nach dem Infektionsschutzgesetz die Kompetenz, Quarantäne oder Versammlungsverbote anzuordnen oder „von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen zu verlangen“, sagt Thomas Brandl vom Landratsamt Ostallgäu.
    • Zu den Aufgaben der Krisenstäbe gehören aber auch die Einrichtung von Notgruppen in Kitas oder die Koordination von Nachbarschaftshilfen, erklärt Michael Birk von der Stadt Memmingen Erfahrungen aus der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020.
    • Auch die Organisation eines Bürgertelefons, das Absperren von Spielplätzen oder Parks, das Einrichten von Drive-in-Schaltern für Corona-Tests sowie die Beschaffung von Mundschutz und Schutzanzügen für die Kliniken zählt dazu.

    Katastrophenfall in Bayern: Wer wird Mitglied in Krisenstäben?

    • Die Besetzung einer solchen Führungsgruppe wird auf den jeweiligen Krisenfall abgestimmt.
    • Im Landratsamt Unterallgäu waren bei der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 neben dem Landrat Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Behörde vertreten: von Gesundheitsamt und Gesundheitsverwaltung (zuständig für den rechtlichen Vollzug in diesem Bereich), aus dem Bereich „Sicherheit und Ordnung“, vom Personalmanagement und aus dem Bereich Organisation und IT-Management sowie die Pressestelle.

    • Hinzu kommen je nach Bedarf zum Beispiel Vertreter der Kliniken, der Sanitätsdienste oder der Polizei.
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