Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen. Die Klage eines Tierschutzvereins gegen den Abschussplan der Unteren Jagdbehörde auf bayerischer Seite habe das Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Die Vorgabe, in der laufenden Jagdsaison dort bis zu 15 Gämsen zu erschießen, liege "in einem vertretbaren Zahlenrahmen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Jagt im Allgäu