Tickethändler dürfen Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen nicht automatisch auf Kosten ihrer Kundschaft behalten. Damit hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil in einem wesentlichen Punkt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die gegen die Münchner Ticketagentur Eventim geklagt hatte. Das Gericht nannte die Beteiligten nicht, allerdings begrüßte anschließend die Verbraucherzentrale die Entscheidung.
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