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Klage gegen Eventim - Landgericht rügt Ticketagentur

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Klage gegen Eventim - Landgericht rügt Ticketagentur

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    Streit um Erstattung von Ticketpreisen: Das Landgericht München I hat ein Urteil gefällt.
    Streit um Erstattung von Ticketpreisen: Das Landgericht München I hat ein Urteil gefällt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Tickethändler dürfen Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen nicht automatisch auf Kosten ihrer Kundschaft behalten. Damit hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil in einem wesentlichen Punkt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die gegen die Münchner Ticketagentur Eventim geklagt hatte. Das Gericht nannte die Beteiligten nicht, allerdings begrüßte anschließend die Verbraucherzentrale die Entscheidung.

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