Kleiner Grenzverkehr: Österreichische Polizei kontrolliert weiterhin im Tannheimer Tal
Aktualisiert am 14.5., 14.30 Uhr: Der kleine Grenzverkehr ist wieder möglich, die österreichische Poliezi kontrolliert aber offenbar weiterhin, dass die Regeln und Vorbedingungen eingehalten werden. Ein Leser berichtete gegenüber unserer Redaktion von einer Kontrolle zwischen Tannheimer Tal und Oberjoch am ehemaligen deutschen Zollamt. Dort hätten die österreichischen Beamten am Freitagvormittag Autos bei Ein- und Ausreise überprüft. Zu längeren Wartezeiten sei es dabei nicht gekommen.
Aktualisiert am 13.5., 14.28 Uhr: Der Wirbel um die Einreiseregelungen im Rahmen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs geht weiter: Nachdem nun seitens der österreichischen Behörden eine Verordnung vorliegt, weist die Polizei darauf hin, dass ins Land Einreisende weiterhin im Internet eine Pre-Travel-Clearance ausfüllen müssen. In dieser Online-Registrierung sei der Eintrag "Ein negativer Testnachweis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Zeugnis darüber liegt bei der Einreise vor" anzukreuzen. Derzeit würden viele Personen von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, "ohne die weiterhin für die Einreise notwendige Pre-Travel-Clearance vorher online ausgefüllt zu haben", so die Polizeidirektion Vorarlberg in einer Mitteilung. Folgende Voraussetzungen sind laut den Behörden für die Einreise auch im kleinen Grenzverkehr nötig:
PTC-(Pre-Travel-Clearance) Registrierung
- Impfung und Genesung werden anerkannt;
- Einreise mit Test-, Impf-, Genesungsnachweis sind möglich;
- für Pendler werden ebenfalls Impfung und Genesung anerkannt.
Kleiner Grenzverkehr: Fahrten nach Österreich werden wieder möglich
Aktualisiert am 13.5., 10 Uhr - Menschen aus Bayern dürfen ab Donnerstag an wieder zum Einkaufen oder zu Besuchen nach Österreich fahren können, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen. Man werde den kleinen Grenzverkehr wieder zulassen, "so dass die Möglichkeit besteht, Einkäufe, Besuche bei Verwandten und Freunden zu machen", natürlich immer unter Wahrung der jeweiligen Corona-Bedingungen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einem Gespräch mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz in München. "Da wächst einfach zusammen wieder, was ganz normal ist."
Lockerungen an der Grenze ab Donnerstag - nicht wie geplant ab Mittwoch
In der Nacht zu Mittwoch veröffentlichte das bayerische Gesundheitsministerium eine neue Allgemeinverfügung (hier zum Nachlesen). Damit werde "der sogenannte kleine Grenzverkehr für Menschen aus angrenzenden Corona-Risikogebieten ohne Quarantänepflicht erlaubt". Es gehe darum, „Besuche von Verwandten und Freunden, Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche im Nachbarland sowie für Tagesausflüge“ wieder ohne Quarantänepflicht zu erlauben, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage unserer Zeitung.
Österreich hatte am Mittwoch noch keine neue geltende Verordnung vorgelegt. Deshalb gab es am Mittwoch noch Grenzkontrollen bei der Einreise nach Österreich, das sorgte teilweise für Verwirrung . Deutsche mussten sich auch weiterhin registrieren lassen und einen negativen Test nachweisen.
Ab Donnerstag gilt auch die neue Verordnung in Österreich. Seit Mitternacht ist eine entsprechende Verordnung in Kraft - damit wird sichergestellt, dass die Österreicher auch aus Bayern wieder zurückkehren dürfen.

Öffnung kleiner Grenzverkehr: Das sind die neuen Regeln
In der Allgemeinverfügung des bayerischen Ministeriums heißt es: "Die Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung gelten für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen." Die Allgemeinverfügung gilt in Bayern seit Mittwoch, 12. Mai.
Wer sich also nicht länger als 24 Stunden in Österreich aufhält, für den gilt eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Voraussetzung sei, dass man keine typischen Symptome einer Corona-Infektion habe. Zudem gelte die Ausnahmeregelung nicht bei Aufenthalten in Virusvarianten-Gebieten.
Bislang musste man sich in Quarantäne begeben, wenn man von einem Österreich-Aufenthalt nach Deutschland eingereist ist. Ausnahmen von der Quarantänepflicht galten bislang auf beiden Seiten der Grenze nur unter anderem für Berufspendler, Studenten und Schüler, Familienangehörige oder Paare.
Ausflüge ins Tannheimer Tal ab Donnerstag wieder möglich
Die beiden Enklaven Mittelberg/Kleinwalsertal und Jungholz/Tirol waren bislang von der Einreiseverordnung der Österreichischen Bundesregierung ausgenommen. Tagesausflüge aus dem Allgäu waren dorthin schon ohne Quarantäne möglich. Seit Donnerstag sind Tagesausflüge ins gesamte Österreich ohne Quarantänepflicht für 24 Stunden erlaubt - und somit beispielsweise auch ins Tannheimer Tal.
Kurz will Ende der deutschen Quarantäne-Regeln
Österreichs Kanzler Kurz hatte zuletzt zudem gefordert, dass es ein Ende der deutschen Quarantäne-Regeln geben soll. Österreichs Wirtschaft sei massiv auf Einnahmen aus dem Tourismus angewiesen. Das Land leide wegen der Pandemie unter einem deutlichen Wirtschaftseinbruch.