"Ein Gewahrsam von 30 Tagen muss auch in Zukunft die absolute Ausnahme sein", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). "Bei den Gewahrsamnahmen geht es darum, Straftaten oder konkrete Gefährdungen zu verhindern." Ziel sei nicht, Proteste zu unterbinden. Herrmann hatte am Montag angekündigt, das Thema bei der an diesem Mittwoch in München startenden Herbstkonferenz der Innenminister ausführlich diskutieren zu wollen. Lesen Sie auch: "Ich werde wieder auf die Straße gehen" - Warum die Haft einen Kemptener nicht vom Protestieren abhält
"Letzte Generation"