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Konzertmeisterin und Staatstheater einigen sich vor Arbeitsgericht

Ermahnung wegen Spendenaktion

Konzertmeisterin und Staatstheater einigen sich vor Arbeitsgericht

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    Eine Konzertmeisterin des Staatstheaters Augsburg klagt vor dem Arbeitsgericht gegen ihren Arbeitgeber, weil der Intendant ihr nach einer von ihr initiierten Spendenaktion in der Corona-Krise eine Ermahnung ausgesprochen hatte.
    Eine Konzertmeisterin des Staatstheaters Augsburg klagt vor dem Arbeitsgericht gegen ihren Arbeitgeber, weil der Intendant ihr nach einer von ihr initiierten Spendenaktion in der Corona-Krise eine Ermahnung ausgesprochen hatte. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Eine Konzertmeisterin des Augsburger Staatstheaters und ihr Arbeitgeber haben sich in einem Streit um eine Ermahnung nach einer Corona-Spendenaktion vor dem Arbeitsgericht geeinigt. Nach dem am Montag vor dem Augsburger Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich darf das Staatstheater die Ermahnung nicht zu der Personalakte der Musikerin nehmen. Außerdem hält das Theater nicht mehr an den Vorwürfen gegen die Geigerin fest.

    Hintergrund des Arbeitsgerichtsprozesses war eine Spendenaktion, bei der der Orchestervorstand in der Corona-Krise mehrere 10 000 Euro für die freie Kulturszene in Augsburg gesammelt hatte. Die Theaterleitung hatte zwar nichts gegen die Sammlung, fühlte sich allerdings bei der Außendarstellung übergangen. Intendant André Bücker war insbesondere verärgert, dass der Orchestervorstand ein großes Industrieunternehmen als Sponsor angesprochen hatte, ohne dies mit ihm abzustimmen.

    Mitarbeiter klagten wegen schriftlicher Ermahnung

    Nach einem klärenden Gespräch mit dem Orchestervorstand hatte es von ihm noch eine schriftliche Ermahnung an die Konzertmeisterin gegeben. Wegen dieses Schreibens, dass nur die Violinistin und nicht die anderen Mitglieder des Vorstands bekamen, hatte die Mitarbeiterin geklagt.

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