Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Paragrafen 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern geklagt, in dem es seit 2018 heißt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Kreuze im Eingangsbereich