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Kreuze im Eingangsbereich: Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Söders Kreuzerlass

Kreuze im Eingangsbereich

Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Söders Kreuzerlass

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    Im Eingangsbereich jeder Landesbehörde muss ein Kruzifix hängen: Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Paragrafen 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern geklagt.
    Im Eingangsbereich jeder Landesbehörde muss ein Kruzifix hängen: Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Paragrafen 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern geklagt. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Paragrafen 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern geklagt, in dem es seit 2018 heißt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

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