Das Amtsgericht Ebersberg hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Gerichtssprecher bestätigte dies, nachdem zuvor die «Süddeutsche Zeitung» (SZ) über das Urteil berichtet hatte. Der Mann wurde zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, hat aber dagegen bereits Berufung eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Darum ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Kriminalität
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