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Kriminalität: Verdächtiger nach Messerangriff im Ausland gefasst

Kriminalität

Verdächtiger nach Messerangriff im Ausland gefasst

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    Nach der Tat suchte die Polizei mit zahlreichen Kräften und einem Hubschrauber nach dem Unbekannten. Trotzdem gelang ihm zunächst die Flucht. (Archivfoto)
    Nach der Tat suchte die Polizei mit zahlreichen Kräften und einem Hubschrauber nach dem Unbekannten. Trotzdem gelang ihm zunächst die Flucht. (Archivfoto) Foto: Daniel Karmann/dpa

    Mehr als einen Monat nach dem Messerangriff auf einen 40-Jährigen in einem Wohngebiet in Mittelfranken hat die Polizei den mutmaßlichen Täter im Ausland gefasst. Der 25 Jahre alte Verdächtige sei im Raum Manchester im Nordwesten Englands festgenommen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, Jonas Heinzlmeier. Er soll nun nach Deutschland ausgeliefert werden.

    Die «Nürnberger Nachrichten» hatten zuvor über die Verhaftung berichtet. Die Ermittler werfen dem Mann aus Baden-Württemberg versuchten Mord vor. Er soll das Opfer am 6. Februar in Heilsbronn (Landkreis Ansbach) auf einer Straße niedergestochen haben. Der 40-Jährige schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Das Motiv für die Tat liege im persönlichen Bereich, sagte Heinzlmeier. Weitere Details nannte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.

    Noch keine Spur zu einem zweiten Verdächtigen

    Nach der Tat war der Verdächtige zu Fuß geflüchtet und hatte sich den Ermittlungen zufolge über Frankreich nach England abgesetzt. Die Ermittler hatten per Haftbefehl nach ihm mit Namen und Foto gefahndet.

    Eine Sonderkommission der Polizei sucht nach wie vor noch nach einem zweiten Verdächtigen, der an dem Verbrechen beteiligt gewesen sein soll. Welche Rolle dieser gehabt habe und ob noch weitere Menschen beteiligt gewesen seien, werde noch ermittelt, sagte Heinzlmeier.

    Die Auslieferung des Verdächtigen wird ihm zufolge voraussichtlich einige Wochen dauern. Danach soll er vor einen Ermittlungsrichter kommen, der entscheiden muss, ob er auch in Deutschland in Untersuchungshaft bleibt.

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