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Landgericht München: Baby in Toilette ertränkt – dreieinhalb Jahre Haft für Mutter

Landgericht München

Baby in Toilette ertränkt – dreieinhalb Jahre Haft für Mutter

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    Die wegen Mordes angeklagte 20-jährige Frau soll ihren neugeborenen Sohn in einer Toilettenschüssel ertränkt haben.
    Die wegen Mordes angeklagte 20-jährige Frau soll ihren neugeborenen Sohn in einer Toilettenschüssel ertränkt haben. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Weil sie ihren neugeborenen Sohn in einer Toilette ertränkt hat, ist eine junge Mutter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I befand die heute 20-Jährige am Mittwoch des Totschlags für schuldig. Sie habe den Säugling getötet, weil sie sich als Teil einer konservativ-christlichen Familie mit einem nicht ehelichen Kind "in einem Dilemma" befunden habe.

    Baby ertränkt: Staatsanwaltschaft fordert eine Jugendstrafe von sieben Jahren

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Mordes gefordert, die Verteidigung zwei Jahre wegen Totschlags. Diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach Ansicht des Gerichts waren niedrige Beweggründe, wie sie einen Mord kennzeichnen, bei der Angeklagten nicht vorhanden.

    Die 20-Jährige hatte die Tat zum Prozessauftakt Ende April gestanden. Sie sei mit der Geburt im Mai des vergangenen Jahres überfordert gewesen und habe befürchtet, von der religiösen Familie verstoßen zu werden. "Ich habe viel gelernt und übernehme die volle Verantwortung für meine Tat", ließ sie dem Gericht über ihre Anwältin mitteilen.

    Landgericht München: Mutter ertränkte ihr Baby, weil sie mit der Geburt überfordert war

    Zu der Schwangerschaft der Angeklagten aus Garching bei München kam es infolge einer Affäre mit einem Mann, der kurz darauf wegzog. Laut Staatsanwaltschaft fürchtete die Auszubildende in erster Linie Folgen für ihre Karriere, die sie mit einem Leben als Mutter für unvereinbar hielt. Während des Prozesses habe sich jedoch keine "krasse Eigensucht" als Motiv bestätigt, teilte das Gericht in der Urteilsbegründung mit.

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