Fast fünf Monate nach Prozessbeginn um eine angebliche Dämonenaustreibung, mehrfache Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung äußert sich der Angeklagte erstmals zu den Vorwürfen - allerdings hinter verschlossenen Türen. Sein Verteidigerteam hatte zuvor beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Diesem Antrag gab das Landgericht Schweinfurt statt und begründete dies mit dem Schutz der Persönlichkeit des 42-Jährigen. So könnten unter anderem angebliche traumatische sexuelle Erlebnisse in der Kindheit des Verdächtigen zur Sprache kommen.
Angebliche Dämonenaustreibung