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Landsberg am Lech: Prozess gegen Arzt wegen Ausstellens falscher Maskenatteste

Mediziner aus Oberbayern

Arzt wegen falscher Maskenatteste verurteilt - Staatsanwaltschaft geht gegen Urteil vor

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    Nach der Verurteilung eines Arztes wegen falscher Maskenatteste will die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren.
    Nach der Verurteilung eines Arztes wegen falscher Maskenatteste will die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Nach der Verurteilung eines Arztes wegen falscher Maskenatteste zu einer Bewährungsstrafe will die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren. Die Anklagebehörde habe Rechtsmittel eingelegt, berichtete der Sprecher des Amtsgerichtes Landsberg, Thomas Kirschner, am Freitag. Ob auch die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst unklar. Die Berufungsfrist gegen das Urteil war noch nicht abgelaufen.

    Arzt aus Kaufering soll falsche Maskenatteste ausgestellt haben

    Dem 60 Jahre alten Arzt wird vorgeworfen, in der Corona-Zeit reihenweise Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben, ohne die Patienten untersucht zu haben. Zwei Praxismitarbeiterinnen sollen die von dem im oberbayerischen Kaufering praktizierenden Arzt erstellten Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.

    Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft verlangt

    Letztlich wurde er in erster Instanz in Landsberg am Lech wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe für den Mann verlangt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er in viel größerem Stil Maskenbefreiungen verteilt hat. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt mehr als 4000 falschen Bescheinigungen aus, hat aber nur einen Teil davon in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch für den Angeklagten verlangt, maximal aber eine zur Bewährung aussetzbare Strafe.

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