Das ZDF darf sich bei seinen Wahlsendungen über die anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern weiterhin auf die Ergebnisse von Parteien mit mehr als drei Prozent beschränken. Die Ergebnisse der Parteien unter drei Prozent muss das ZDF nicht im linearen Fernsehprogramm zeigen, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zu einem Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) entschied.
Wahl in Bayern