Das Landgericht München I hat das heimliche Abhören von Gesprächen zwischen Journalisten und Pressesprechern der Letzten Generation für rechtmäßig erklärt. Der als Pressekontakt der Klimaaktivisten deklarierte Anschluss habe einer Beschuldigten gehört, gegen die im Zuge des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werde, argumentierte das Gericht. Ohne eine Telefonüberwachung wären die Ermittlungen "wesentlich erschwert worden". Der Schritt sei verhältnismäßig gewesen.
Umstrittene Maßnahme